- 1680 - 1281. Oktober 2. Breslau. 6 non. Oct. frühestens in diesem Jahre. Heinrich (IV.), Herzog von Schlesien, Herr von Breslau, verkauft um 200 Mark Bresl. Gewichtes die Erbvogtei der Stadt Namslau (quod tercius denarius appellatur), welche an ihn heimgefallen war auf die Klage der Bürger, welche den Beistand eines eignen Erbvogtes vermissten, an Ulrich Schulzen von Kowelwicz (Kaulwitz) mit allem Zubehör derselben, nämlich dem 3. Pfennige von allem Friedensbruche (gwerra seu contencione illicita) seitens der Einwohner der Stadt und des Weichbildes wie auch aller Vasallen, wenn dieselben innerhalb der Stadt oder ihres Gebietes verweilten, dem 6. Theile des Erbzinses, 2 Freihufen, den 6. Theil der Aecker, que vulgariter Zeyl nuncupantur, der 6. Hufe, und dem 6. Theil der an die Stadt stossenden Gärten und Vorwerke, der 6. Fleisch-, Brot- und Schuhbank, dem Wahlrechte der beiden jährlich am Tage der heil. drei Könige zu wählenden Consuln, einer freien Badestube und dem freien Schlachthause, auch einem Hause und Hofe unter Hinzufügung eines von allen nicht mit einem Erbe in der Stadt Angesessenen, den Kaufleuten, Reichkrämern und Fremden zu erhebenden Marktzinse (marctzeyns), des Rückkaufsrechtes für alle etwa inzwischen von der Vogtei abverkauften Rechte, und des 6. Theils von den Nutzungen aller seitens der Stadt neu errichteter Baulichkeiten. Z.: Razlaus Dremlik, Symon Gallions Kast. in Wielun, Heinr. v. Wesinburk Kast. in Landesberch, Nanker, Nic. Rufus, Reynold Marschall, ausgef. durch den herzogl. Notar und Hofprokurator Ludwig. Aus dem Namslauer Grundbuche (Anfang des XV. Jahrh.) f. 58 im Staatsarchive abgedr. bei Tzschoppe und Stenzel mit dem in jenem Buch deutlich in Buchstaben ausgeschriebenen Jahre 1270. So entscheidend der von Löschke (schles. Zeitschr. XII. 71.) gegen jene Datirung geltend gemachte Grund ist, dass nämlich das Wieluner Laud, dessen Kastellan hier als Zeuge auftritt, erst eben im J. 1281 wie oben angeführt wurde, an Heinrich gekommen sei, so bleibt doch, nachdem, was Löschke noch nicht kannte, die Abschrift, welche Stenzel vorgelegen, in jenem sonst vertrauenerweckenden Grundbuche aufgefunden ist und dort so deutlich septuagesimo steht, immer noch ein Zweifel, ob nicht der Widerspruch auf andere Art zu lösen sei; grade ins J. 1281 will der Notar Ludwig nicht passen, allerdings ebensowenig ins Ende der siebenziger Jahre. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |